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Bediener für Hubarbeitsbühnen

Bediener von Hubarbeitsbühnen übernehmen jeden Tag große Verantwortung für die Sicherheit von sich und anderen. Die Anforderungen an Menschen, die diese Tätigkeit ausüben, umfassen daher sowohl die Beherrschung der notwendigen praktischen Fertigkeiten, als auch ein fundiertes Hintergrundwissen über die Funktionsweise von Hubarbeitsbühnen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat diese Anforderungen im DGUV Grundsatz 308-008 festgelegt, nach denen wir Sie und Ihre Mitarbeiter zu Bedienern von Hubarbeitsbühnen ausbilden.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln

Schulungsinhalte

THEORIE PRAXIS
Gesetzliche Grundlagen Einweisung an der Arbeitsbühne
Unfallgeschehen Praktische Fahrübungen
Verantwortung und Haftung Simulation typischer Einsätze
Bauformen
Standsicherheit

Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Schein bedient werden?

  • Scherenbühnen
  • Vertikalmastbühnen
  • Gelenk- und Teleskopbühnen
  • LKW-Hubarbeitsbühnen
  • Anhänger Hubarbeitsbühnen

Anmeldung & Beratung:

Bild von Mitarbeiter Georg Wagenstaller

Georg Wagenstaller

Schulungszentrum Verwaltung

+49 8067 181-780
Bild von Mitarbeiter Georg Wagenstaller

Georg Wagenstaller

Schulungszentrum Verwaltung

+49 8067 181-780

Gesetzliche Grundlage: