Brandschutzhelfer-Ausbildung
Brände stellen eine ernsthafte Gefahr für Mitarbeiter, Unternehmen und Betriebsstätten dar. Um im Ernstfall schnell und richtig reagieren zu können, ist die Brandschutzhelfer Ausbildung ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Personen als Brandschutzhelfer oder Brandschutzhelferinnen zu benennen. Wie viele Brandschutzhelfer benötigt werden, richtet sich nach der Art des Unternehmens, der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen.
Die Brandschutzhelfer Ausbildung bei EDER Stapler umfasst eine fachkundige theoretische Unterweisung sowie praktische Löschübungen. In der praxisnahen Brandschutzhelfer Schulung lernen die Teilnehmer, Brandgefahren frühzeitig zu erkennen, Feuerlöscheinrichtungen sicher einzusetzen und im Brandfall richtig zu handeln. So unterstützen Sie den betrieblichen Brandschutz und erhöhen die Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
- Körperliche und geistige Eignung
- Verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln
Schulungsinhalte
Warum braucht man Brandschutzbeauftragte?
Lt. DGUV Information 205-023 ist die Notwendigkeit wie folgt definiert: "Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten." Weitere rechtliche Grundlagen ergeben sich aus den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2 Ausgabe: Mai 2018 Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“ und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) § 10 Abs. 2.
Wer darf im Unternehmen Brandschutzbeauftragte ausbilden?
Die Ausbildung zum oder zur Brandschutzbeauftragten muss durch fachkundige Personen erfolgen. Eine fachkundige Person ist, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet.
Zu fachkundigen Personen zählen
- Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz
- Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz
- Mitglieder der Feuerwehr, wie z. B. Freiwillige Feuerwehr, Werk- und Berufsfeuerwehr mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer“ bzw. „Gruppenführerin“
Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer bzw. zur Brandschutzhelferin wiederholt werden?
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:
- eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
- neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben,
- Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern.
(Quelle: DGUV Information 205-023)