Erdbaumaschinenführerschein
Die Folgen eines unsachgemäßen Gebrauchs von Baumaschinen können zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen, deshalb sind bei der Bedienung Vorschriften und Hinweise der Hersteller und Berufsgenossenschaften einzuhalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, nur Fahrer einzusetzen, die mit der Führung und Bedienung von Erdbaumaschinen vertraut und mindestens 18 Jahre alt sind.
In unserer Schulung, gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Grundsatz 301-005, vermitteln wir Ihnen alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Erdbaumaschinen sicher zu bedienen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
- Körperliche und geistige Eignung
- Verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
Schulungsinhalte
THEORIE
PRAXIS
Unfallverhütung und -statistiken
Funktions- und Sicherheitsprüfung
Rechtsgrundlagen
Einweisung an der Baumaschine
Einsätze & Anwendungen
Fahrübungen & Prüfungsparcours
Baumaschinentechnik
Standsicherheit
Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Erdbaumaschinenführerschein bedient werden?
- Radlader
- Raupenbagger
- Planierraupe
Anmeldung & Beratung:
Irmgard Thusek