Orange Case Planierraupe beim schieben von Erde

Erdbaumaschinenführerschein

Die Folgen eines unsachgemäßen Ge­brauchs von Baumaschinen können zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen, deshalb sind bei der Bedienung Vorschriften und Hinweise der Hersteller und Berufsgenossenschaften einzuhalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, nur Fahrer einzusetzen, die mit der Führung und Bedienung von Erdbaumaschinen ver­traut und mindestens 18 Jahre alt sind.

In unserer Schulung, gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Grundsatz 301-005, vermit­teln wir Ihnen alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Erdbaumaschinen sicher zu bedienen.

Voraussetzungen

Schulungsinhalte

THEORIE
PRAXIS
Unfallverhütung und -statistiken
Funktions- und Sicherheitsprüfung
Rechtsgrundlagen
Einweisung an der Baumaschine
Einsätze & Anwendungen
Fahrübungen & Prüfungsparcours
Baumaschinentechnik
Standsicherheit

Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Erdbaumaschinenführerschein bedient werden?

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Anmeldung & Beratung:

Irmgard Thusek

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Gesetzliche Grundlage:

DGUV Regel 100-500