RSA 21 Schulung
Ausbildung nach RSA 21 / ZTV-SA / MVAS 99 und ASR A 5.2
Für Stadt- und Landstraßen: Eine RSA 21-Schulung (Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeits stellen an Straßen) ist für alle Pflicht, die im öffentlichen Verkehrsraum arbeiten oder Baustellen absichern. Die eintägige Weiter bildung vermittelt die rechtlichen Grundla gen sowie praktische Vorgaben der MVAS 99 und schließt mit dem qualifizierenden MVAS-Zertifikat ab.
Die RSA 21-Schulung ist alle 5 Jahre eine verpflichtende Neuschulung.
VORAUSSETZUNGEN:
- Mindestalter: 18 Jahre (< 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
- Je nach Fahrzeug die entsprechend erforderlichen Nachweise
- Verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
THEORIE:
- StVO und VwV zur StVO
- Rechtsgrundlagen RSA 21
- Verkehrsrechtliche Anordnung
- Verkehrssicherungspflicht
- Richtlinien Lichtsignalanlagen
Anmeldung & Beratung:
Irmgard Thusek
Online Unterweisungen