roter Manitou Teleskopstapler und Hebebühne heben Arbeiter an einer Hausfassade

Ausbildung: Ladungssicherung

Für Berufskraftfahrer/innen und verant­wortliche Personen der Ladungssiche­rung, sowie Personal aus Verladezonen.Wir schulen Ihre Mitarbeiter auf Basis der VDI-Richtlinie 2700 in Theorie und Praxis.Grundsätzlich gilt: Wer Güter verlädt oder transportiert, ist auch für deren ordnungs­gemäße Ladungssicherung verantwortlich. Und steht somit in der Pflicht, wirkungsvol­le Ladungssicherungsmaßnahmen zu ergreifen.

Gesetzliche Vorgaben für Ladungssicherung:

Wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich ist jeder der ein Ladegut verlädt und transportiert auch für dessen Sicherung verantwortlich. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Verantwort lichkeiten zur Ladungssicherung beim Gü tertransport.

Welche Ziele hat die Ladungssicherung?

■ Schutz aller Verkehrsteilnehmer (einschließlich Fahrer)

■ Schutz des Transportgutes

VERANTWORTLICHE PERSON
VERANTWORTLICHKEIT
GESETZLICHE GRUNDLAGE
Der Fahrer (Güterverkehr)
  • Muss zusammen mit dem Verlader für eine ord nungsmäßige Ladungssicherung sorgen.
  • Muss die vorschriftsmäßige Sicherung der Ladung vor Fahrtantritt, aber auch während der Fahrt, prüfen.
  • Muss das Fahrzeug bei auftretenden Mängeln, die die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen.
StVO § 22, 23
Der Fahrzeughalter
  • Muss dem Fahrer ein geeignetes Fahrzeug mit ent sprechend geeigneter Ausrüstung zum Transport zur Verfügung stellen.
  • Darf die Inbetriebnahme des Fahrzeugs nur anord nen und zulassen, wenn der Fahrer die Regeln zur Ladungssicherung kennt und anwenden kann.
StVO § 31
Der Verlader
  • Ist für die verkehrssichere Verstauung der Ladung zuständig.
StVO § 22, OLG Stuttgart vom 27.12.1982
Der Absender
  • Sollte die Eignung des Fahrzeugs und das nötige Sicherungsmaterial prüfen.
  • Hat das Ladegut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen sowie zu entladen.
HGB § 412
Der Frachtführer (Fuhrunternehmer)
  • Hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
  • Haftet bis zu einer begrenzten Höhe für Schäden oder den Verlust.
HGB § 412, 425

Teilnehmerkreis

Voraussichtliche Dauer des Kurses

Schulungsinhalte

THEORIE
PRAXIS
Rechtliche Grundlagen
Übungen mit schweren Lasten
Physikalische Grundlagen
Übungen mit sperrigen Lasten
Anforderungen an das Transportfahrzeug
Sicherungstechniken
Arten der Ladungssicherung (Niederzurren, Schrägzurren)
Ermitteln der erforderlichen Sicherungskräfte
Zurrmittel
Verteilung der Ladung
Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt

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Anmeldung & Beratung:

Irmgard Thusek

Individual Termin anfragen

Gesetzliche Grundlage:

STVO

STVZO