Bediener für Hubarbeitsbühnen
Bediener von Hubarbeitsbühnen übernehmen jeden Tag große Verantwortung für die Sicherheit von sich und anderen. Die Anforderungen an Menschen, die diese Tätigkeit ausüben, umfassen daher sowohl die Beherrschung der notwendigen praktischen Fertigkeiten, als auch ein fundiertes Hintergrundwissen über die Funktionsweise von Hubarbeitsbühnen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat diese Anforderungen im DGUV Grundsatz 308-008 festgelegt, nach denen wir Sie und Ihre Mitarbeiter zu Bedienern von Hubarbeitsbühnen ausbilden.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
- Körperliche und geistige Eignung
- Verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
Schulungsinhalte
THEORIE
PRAXIS
Gesetzliche Grundlagen
Einweisung an der Arbeitsbühne
Unfallgeschehen
Praktische Fahrübungen
Verantwortung und Haftung
Simulation typischer Einsätze
Bauformen
Standsicherheit
Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Schein bedient werden?
- Scherenbühnen
- Vertikalmastbühnen
- Gelenk- und Teleskopbühnen
- LKW-Hubarbeitsbühnen
- Anhänger Hubarbeitsbühnen
Anmeldung & Beratung:
Georg Wagenstaller