Erdbaumaschinenführerschein

Die Folgen eines unsachgemäßen Gebrauchs von Baumaschinen können zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen, deshalb sind bei der Bedienung Vorschriften und Hinweise der Hersteller und Berufsgenossenschaften einzuhalten. Der Arbeitgeber oder dessen Arbeitnehmer sind verpflichtet nur Fahrer einzusetzen, die mit der Führung und Bedienung von Erdbaumaschinen vertraut und mindestens 18 Jahre alt sind. In unserer Schulung, gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12, vermitteln wir Ihnen alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Erdbaumaschinen sicher zu bedienen.

Voraussetzungen

Schulungsinhalte

THEORIE
PRAXIS
Unfallverhütung und -statistiken
Funktions- und Sicherheitsprüfung
Rechtsgrundlagen
Einweisung an der Baumaschine
Einsätze & Anwendungen
Fahrübungen & Prüfungsparcours
Baumaschinentechnik
Standsicherheit

Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Erdbaumaschinenführerschein bedient werden?

Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr

Für das Fahren von Baumaschinen im öffentlichen Straßenverkehr muss der Fahrer außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen. Die Einteilung der Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. (Quelle: DGUV Grundsatz 308-001)

Auf (teil-) öffentlichem Gelände ist mindestens die Führerscheinklasse L erforderlich.

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Anmeldung & Beratung:

Georg Wagenstaller

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Gesetzliche Grundlage:

DGUV Regel 100-500