Jährliche Unterweisung

Beschäftigte können nur sicher arbeiten, wenn sie die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren und die notwendigen Sicher­heitsmaßnahmen kennen. Dieses Wissen muss vermittelt werden. Nach § 12 Arbeits­schutzgesetz steht der Arbeitgeber in der Pflicht, „die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen“ bzw. durch fachkundige Personen unterweisen zu las­sen.

Nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen Unterweisungen mind. jährlich durchgeführt und dokumen­tiert werden. Jugendliche müssen zweimal jährlich unterwiesen werden (§ 29 JArbSchG).

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Anmeldung & Beratung:

Irmgard Thusek

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Gesetzliche Grundlage:

Arbeitsschutzgesetz §12

DGUV Vorschrift 1 §14