Jährliche Unterweisung

Beschäftigte können nur sicher arbeiten, wenn sie die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen kennen. Dieses Wissen muss vermittelt werden. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz steht der Arbeitgeber in der Pflicht, „die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen“ bzw. durch fachkundige Personen unterweisen zu lassen. Nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen Unterweisungen mind. jährlich durchgeführt und dokumentiert werden. Jugendliche müssen 2-mal jährlich unterwiesen werden (§ 29 JArbSchG).

Teilnehmerkreis

Unterweisungsangebot

1. Einhaltung der jährlichen Unterweisungspflicht

2. Rechtssichere Dokumentation

3. Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer Unternehmenspflichten

4. Unterweisungen zu ...

...der Bedienung von Gabelstaplern (Staplerschein)
...der Bedienung von Hubarbeitsbühnen
...der Bedienung von Teleskopstaplern (starr & drehbar)
...der Bedienung von Kranen
...der ordnungsgemäßen Sicherung von Ladung
...geeigneten Anschlagmitteln

Schulungstermine ansehen

Anmeldung & Beratung:

Georg Wagenstaller

Individual Termin Anfragen

Online Unterweisungen

Gesetzliche Grundlage:

Arbeitsschutzgesetz §12

DGUV Vorschrift 1 §14