Jährliche Unterweisung
Beschäftigte können nur sicher arbeiten, wenn sie die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen kennen. Dieses Wissen muss vermittelt werden. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz steht der Arbeitgeber in der Pflicht, „die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen“ bzw. durch fachkundige Personen unterweisen zu lassen.
Nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen Unterweisungen mind. jährlich durchgeführt und dokumentiert werden. Jugendliche müssen zweimal jährlich unterwiesen werden (§ 29 JArbSchG).
UNSERE LEISTUNGEN:
- Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung Ihrer Unternehmerpflichten
- Wir führen die Unterweisungen an Gabel-, Teleskop-, Rotor-Teleskopstaplern und an Hubarbeitsbühnen sowie für Kranbedienung, Anschlagmittel, RSA-21 und Ladungssicherung praxisnah in Ihrem Betrieb durch
- Wir übernehmen die rechtssichere Dokumentation der Unterweisungen
Anmeldung & Beratung:
Irmgard Thusek
Online Unterweisungen