Kranführerausbildung
Der Gesetzgeber schreibt nach DGUV Vorschrift 52 die Ausbildung von Kranführern vor. Die von uns durchgeführten Schulungen sind speziell auf das Führen flurgesteuerter Kräne (Brücken-, Portal- und Schwenkarmkräne) zugeschnitten.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
- Je nach Fahrzeug die entsprechend erforderlichen Nachweise
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
Schulungsinhalte
THEORIE
PRAXIS
Unfallverhütung und -statistiken
Einweisung am Kran
Rechtsgrundlagen
Übungen mit unterschiedlichen Lasten
Einsatz geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel
Lastaufnahme und Sicherung
Anschlagen von Lasten
Lagern von Lasten
Anmeldung & Beratung:
Georg Wagenstaller