Kranführerausbildung

Der Gesetzgeber schreibt nach DGUV Grundsatz 309-003 die Ausbildung von Kranführern vor. Die von uns durchgeführ­ten Schulungen sind speziell auf das Führen flurgesteuerter Kräne (Brücken-, Portal- und Schwenkarmkräne) zugeschnitten.

Voraussetzungen

Voraussichtliche Dauer des Kurses

Schulungsinhalte

THEORIE
PRAXIS
Unfallverhütung und -statistiken
Einweisung am Kran
Rechtsgrundlagen
Übungen mit unterschiedlichen Lasten
Einsatz geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel
Lastaufnahme und Sicherung
Anschlagen von Lasten
Lagern von Lasten

Schulungstermine ansehen

Anmeldung & Beratung:

Irmgard Thusek

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Gesetzliche Grundlage:

DGUV Vorschrift 52

DGUV Regel 100-500

DGUV Grundsatz 309-003