Bild eines gelben Hyster Staplers bei der Fahrerschulng

Gabelstaplerschein

Nach Ihren individuellen Vorkenntnissen haben Sie bei uns die Möglichkeit den Staplerschein in einem 1-, 2- oder 3-Tages-Kurs zu absolvieren. Der 1-Tageskurs richtet sich an alle, die bereits Erfahrungen mit der Bedienung von Gabelstaplern haben - ein Praxisnachweis ist erforderlich. Alle Neulinge müssen einen 2- oder 3-Tageskurs besuchen, bei welchem zusätzlich praktische, einsatznahe Arbeitsspiele simuliert werden. Um ein sicheres Betreiben Ihrer Flurförderzeuge zu gewährleisten, bilden wir Ihre Fahrer nach den gültigen Vorschriften und Grundsätzen gemäß dem DGUV Grundsatz 308-001 in Theorie und Praxis aus.

Voraussetzungen

Schulungsinhalte

THEORIE
PRAXIS
Unfallverhütung und -statistiken
Funktions- und Sicherheitsprüfung
Rechtsgrundlagen
Einweisung am Stapler
Einsätze & Anwendungen
Fahrübungen & Prüfungsparcours
Staplertechnik
Standsicherheit & Tragkraft

Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Staplerschein bedient werden?

Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr

Für das Fahren von Flurförderzeugen im öffentlichen Straßenverkehr muss der Fahrer außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die erforderliche Fahrerlaubnis (Staplerschein) besitzen. Die Einteilung der Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. (Quelle: DGUV Grundsatz 308-001)

Auf (teil-) öffentlichem Gelände ist mindestens die Führerscheinklasse L erforderlich.

Schulungstermine ansehen

Anmeldung & Beratung:

Georg Wagenstaller

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Gesetzliche Grundlage:

DGUV Vorschrift 68

DGUV Grundsatz 308-001