Zusatzqualifizierung Stufe 2

Spezielle Flurförderzeuge

Sollen Ihre Mitarbeiter im Arbeitsalltag spezielle Flurförderzeuge wie Seitenstapler, Schubmaststapler oder Hochregalstapler einsetzen, ist seit der gesetzlichen Neure­gelung 2022 eine Zusatzqualifikation der Stufe 2 verpflichtend – eine bestandene Abschlussprüfung der Stufe 1 ist Voraus­setzung für eine zusätzliche Qualifizierung nach Stufe 2.

In unserer Schulung erwer­ben die Teilnehmer das notwendige Fachwissen und die praktischen Fähigkei­ten, um diese Flurförderzeuge sicher und nach den Vorgaben der DGUV zu bedie­nen. Die Inhalte werden von qualifizierten Schulungsleitern verständlich vermittelt und direkt in die Praxis umgesetzt.

Voraussetzungen

Schulungsinhalte

THEORIE
PRAXIS
Unfallverhütung und -statistiken
Funktions- und Sicherheitsprüfung
Rechtsgrundlagen
Einweisung am Stapler
Einsätze & Anwendungen
Fahrübungen & Prüfungsparcours
Staplertechnik
Standsicherheit & Tragkraft

Die Zusatzqualifizierung (Stufe 2) muss auf die jeweils nachfolgenden Flurförderzeuge abgestimmt werden wie zum Beispiel:

Anmeldung & Beratung:

Irmgard Thusek

Individual Termin anfragen

Gesetzliche Grundlage:

DGUV Vorschrift 68

DGUV Grundsatz 308-001