Zusatzqualifizierung Stufe 2
Spezielle Flurförderzeuge
Sollen Ihre Mitarbeiter im Arbeitsalltag spezielle Flurförderzeuge wie Seitenstapler, Schubmaststapler oder Hochregalstapler einsetzen, ist seit der gesetzlichen Neuregelung 2022 eine Zusatzqualifikation der Stufe 2 verpflichtend – Eine bestandene Abschlussprüfung der Stufe 1 ist Voraussetzung für eine zusätzliche Qualifizierung nach Stufe 2.
In unserer Schulung erwerben die Teilnehmer das notwendige Fachwissen und die praktischen Fähigkeiten, um diese Flurförderzeuge sicher und nach den Vorgaben der DGUV zu bedienen. Die Inhalte werden von qualifizierten Schulungsleitern verständlich vermittelt und direkt in die Praxis umgesetzt.
Zum Abschluss weisen die Teilnehmer ihr Können in einer praktischen Fahrprüfung nach. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten alle Absolventen eine offizielle Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Zusatzqualifikation.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
- Körperliche und geistige Eignung
- Verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
Schulungsinhalte
Die Zusatzqualifizierung (Stufe 2) muss auf die jeweils nachfolgenden Flurförderzeuge abgestimmt werden wie zum Beispiel:
- Schubmaststapler
- Seitenstapler
- Hochregalstapler
- Vier- und Mehrwegestapler (Dreiseitenstapler)
- Reachstacker (Teleskopstapler zum Containerhandling)
- Gabelstapler zum Containerhandling
Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
- Für das Fahren von Flurförderzeugen im öffentlichen Straßenverkehr muss der Fahrer außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die erforderliche Fahrerlaubnis (Staplerschein) besitzen. Die Einteilung der Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. (Quelle: DGUV Grundsatz 308-001)
- Auf (teil-) öffentlichem Gelände ist mindestens die Führerscheinklasse L erforderlich.