Zusatzqualifizierung Stufe 2
Spezielle Flurförderzeuge
Sollen Ihre Mitarbeiter im Arbeitsalltag spezielle Flurförderzeuge wie Seitenstapler, Schubmaststapler oder Hochregalstapler einsetzen, ist seit der gesetzlichen Neuregelung 2022 eine Zusatzqualifikation der Stufe 2 verpflichtend – eine bestandene Abschlussprüfung der Stufe 1 ist Voraussetzung für eine zusätzliche Qualifizierung nach Stufe 2.
In unserer Schulung erwerben die Teilnehmer das notwendige Fachwissen und die praktischen Fähigkeiten, um diese Flurförderzeuge sicher und nach den Vorgaben der DGUV zu bedienen. Die Inhalte werden von qualifizierten Schulungsleitern verständlich vermittelt und direkt in die Praxis umgesetzt.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
- Körperliche und geistige Eignung
- Verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
Schulungsinhalte
THEORIE
PRAXIS
Unfallverhütung und -statistiken
Funktions- und Sicherheitsprüfung
Rechtsgrundlagen
Einweisung am Stapler
Einsätze & Anwendungen
Fahrübungen & Prüfungsparcours
Staplertechnik
Standsicherheit & Tragkraft
Die Zusatzqualifizierung (Stufe 2) muss auf die jeweils nachfolgenden Flurförderzeuge abgestimmt werden wie zum Beispiel:
- Schubmaststapler
- Seitenstapler
- Hochregalstapler
- Vier- und Mehrwegestapler (Dreiseitenstapler)
- Reachstacker (Teleskopstapler zum Containerhandling)
- Gabelstapler zum Containerhandling
Anmeldung & Beratung:
Irmgard Thusek