Teleskopstaplerschein Stufe 1
In dieser praxisorientierten Schulung erlernen Sie den professionellen Umgang mit Teleskopstaplern nach dem Grundsatz DGUV 308–009 (Stufe1). Das Lernziel in der allgemeinen Qualifizierung für Teleskopstapler nach Stufe 1 umfasst die Anwendungsbereiche nach DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken). Um den Versicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter und Maschinen zu erhalten, dürfen Unternehmer nur noch Personen mit der Bedienung von Teleskopstaplern beauftragen, welche nach dem Grundsatz 308–009 ausgebildet sind.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
- Körperliche und geistige Eignung
- Verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
Schulungsinhalte
Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Schein bedient werden?
Teleskopstapler (mit starrem Aufbau) nach DIN EN 1459-1 mit folgenden Anbaugeräten:
- Gabelzinken
- Ladeschaufel
- Lasthaken
- Weitere Anbaugeräte auf Anfrage
Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
Für das Fahren von Teleskopstaplern im öffentlichen Straßenverkehr müssen Fahrer außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer die erforderliche Fahrerlaubnis (Führerschein) gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besitzen. Die Einteilung der Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt (siehe auch BGHW Merkblatt SP 07). (Quelle: DGUV Grundsatz 308-009)
Auf (teil-) öffentlichem Gelände ist mindestens die Führerscheinklasse L erforderlich.