Teleskopstaplerschein Stufe 1

In dieser praxisorientierten Schulung erlernen Sie den professionellen Umgang mit Teleskopstaplern nach dem Grundsatz DGUV 308-009 (Stufe1). Das Lernziel in der Allgemeinen Qualifizierung für Teleskopstapler nach Stufe 1 umfasst die Anwendungsbereiche nach DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken). Um den Versicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter und Maschinen zu erhalten, dürfen Unternehmer nur noch Personen mit der Bedienung von Teleskopstaplern beauftragen, welche nach dem Grundsatz 308-009 ausgebildet sind.

Voraussetzungen

Schulungsinhalte

THEORIE
PRAXIS
Unfallverhütung und -statistiken
Funktions- und Sicherheitsprüfung
Rechtsgrundlagen
Einweisung am Teleskopstapler
Einsätze & Anwendungen
Fahrübungen & Prüfungsparcours
Technik am Teleskopstapler
Praktische Übungen mit unterschiedlichen Anbaugeräten und Lasten
Standsicherheit & Tragkraft

Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Schein bedient werden?

Teleskopstapler (mit starrem Aufbau) nach DIN EN 1459-1 mit folgenden Anbaugeräten:

Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr

Für das Fahren von Teleskopstaplern im öffentlichen Straßenverkehr müssen Fahrer außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer die erforderliche Fahrerlaubnis (Führerschein) gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besitzen. Die Einteilung der Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt (siehe auch BGHW Merk-blatt SP 07). (Quelle: DGUV Grundsatz 308-009)

Auf (teil-) öffentlichem Gelände ist mindestens die Führerscheinklasse L erforderlich.

Schulungstermine ansehen

Anmeldung & Beratung:

Georg Wagenstaller

Individual Termin Anfragen

Gesetzliche Grundlage:

DGUV Grundsatz 308-009