Roter Manitou Teleskopstapler trägt ein Baumwollrolle

Teleskopstaplerschein Stufe 1

In dieser praxisorientierten Schulung erlernen Sie den professionellen Umgang mit Teleskopstaplern nach dem Grundsatz DGUV 308–009 (Stufe1). Das Lernziel in der allgemeinen Qualifizierung für Teleskopstapler nach Stufe 1 umfasst die Anwendungsbereiche nach DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken). Um den Versicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter und Maschinen zu erhalten, dürfen Unternehmer nur noch Personen mit der Bedienung von Teleskopstaplern beauftragen, welche nach dem Grundsatz 308–009 ausgebildet sind.

Voraussetzungen

Schulungsinhalte

THEORIE
PRAXIS
Unfallverhütung und -statistiken
Funktions- und Sicherheitsprüfung
Rechtsgrundlagen
Einweisung am Teleskopstapler
Einsätze & Anwendungen
Fahrübungen & Prüfungsparcours
Technik am Teleskopstapler
Praktische Übungen mit unterschiedlichen Anbaugeräten und Lasten
Standsicherheit & Tragkraft

Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Schein bedient werden?

Teleskopstapler (mit starrem Aufbau) nach DIN EN 1459-1 mit folgenden Anbaugeräten:

Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr

Für das Fahren von Teleskopstaplern im öffentlichen Straßenverkehr müssen Fahrer außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer die erforderliche Fahrerlaubnis (Führerschein) gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besitzen. Die Einteilung der Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt (siehe auch BGHW Merkblatt SP 07). (Quelle: DGUV Grundsatz 308-009)

Auf (teil-) öffentlichem Gelände ist mindestens die Führerscheinklasse L erforderlich.

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Anmeldung & Beratung:

Georg Wagenstaller

Individual Termin Anfragen

Gesetzliche Grundlage:

DGUV Grundsatz 308-009