Teleskopstaplerschein Stufe 2 a/b

Teleskopstapler – ob starr oder mit drehbaren Oberwagen – finden immer mehr Anwendung im Bauwesen und in der Industrie. Die geländegängigen Stapler können durch die Vielzahl variabler Anbaugeräte mit nur wenigen Handgriffen für unterschiedlichste Einsätze verwendet werden. Um ein effizientes und sicheres Bedienen dieser Geräte durch Ihre Fahrer zu gewährleisten, bieten wir nach dem Grundsatz der DGUV 308-009 Zusatzqualifizierungen für Teleskopstapler für die Anwendungsbereiche drehbarer Oberwagen inkl. Kranbetrieb - Stufe 2a - (nach DIN EN 1459-2) und für den Einsatz als Hubarbeitsbühne - Stufe 2b - an.

Voraussetzungen

Schulungsinhalte

THEORIE
PRAXIS
Unfallverhütung und -statistiken
Funktions- und Sicherheitsprüfung
Rechtsgrundlagen
Einweisung am Teleskopstapler
Einsätze & Anwendungen
Fahrübungen & Prüfungsparcours
Technik am Rotor-Teleskopstapler
Praktische Übungen mit unterschiedlichen Anbaugeräten und Lasten
Standsicherheit & Tragkraft
Hydraulische Drehfunktion

Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Schein bedient werden?

Teleskopstapler nach DIN EN 1459-2 mit:

Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr

Für das Fahren von Teleskopstaplern im öffentlichen Straßenverkehr müssen Fahrerinnen und Fahrer außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer die erforderliche Fahrerlaubnis (Führerschein) gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besitzen. Die Einteilung der Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt (siehe auch BGHW Merk-blatt SP 07). (Quelle: DGUV Grundsatz 308-009)

Auf (teil-) öffentlichem Gelände ist mindestens die Führerscheinklasse L erforderlich.

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Anmeldung & Beratung:

Georg Wagenstaller

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Gesetzliche Grundlage:

DGUV Grundsatz 308-009