Teleskopstaplerschein Stufe 2 a/b
Teleskopstapler – ob starr oder mit drehbaren Oberwagen – finden immer mehr Anwendung im Bauwesen und in der Industrie. Die geländegängigen Stapler können durch die Vielzahl variabler Anbaugeräte mit nur wenigen Handgriffen für unterschiedlichste Einsätze verwendet werden.
Um ein effizientes und sicheres Bedienen dieser Geräte durch Ihre Fahrer zu gewährleisten, bieten wir nach dem Grundsatz der DGUV 308-009 Zusatzqualifizierungen für Teleskopstapler für die Anwendungsbereiche drehbarer Oberwagen inkl. Kranbetrieb - Stufe 2a - (nach DIN EN 1459-2) und für den Einsatz mit Arbeitsplattform - Stufe 2b - an.
Voraussetzungen
- Teleskopstaplerschein Stufe 1
- Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
- Körperliche und geistige Eignung
- Verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich
Schulungsinhalte
THEORIE
PRAXIS
Unfallverhütung und -statistiken
Funktions- und Sicherheitsprüfung
Rechtsgrundlagen
Einweisung am Teleskopstapler
Einsätze & Anwendungen
Fahrübungen & Prüfungsparcours
Technik am Rotor-Teleskopstapler
Praktische Übungen mit unterschiedlichen Anbaugeräten und Lasten
Standsicherheit & Tragkraft
Hydraulische Drehfunktion
Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Schein bedient werden?
- ■ Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2:2019-05 (drehbarer Oberwagen)
- ■ Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
Anmeldung & Beratung:
Irmgard Thusek