Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Sonderbau

ANGEBOT - Ist die Angebotserstellung kostenpflichtig?
Die Angebotserstellung ist in der Regel nicht kostenpflichtig. Sollten durch spezielle Anforderungen erhebliche Mehraufwände entstehen, werden wir uns Ihnen gegenüber von Beginn an transparent zeigen und Sie über mögliche Kosten informieren.
ANGEBOT - Werden in der Angebotsphase technische Zeichnungen herausgegeben?
Nach Bedarf erhalten Sie von uns eine Zeichnung mit den gemeinsam definierten „relevanten“ Maßen. Detailzeichnungen erhalten Sie in der Angebotsphase nicht von uns.
ANGEBOT - In welchem Umfang werden bei EDER Sonderanfertigungen konzipiert?
Unsere Sonderbauten gehen vom reinen Metallbau, über die Adaption von unfertigen Maschinen (z.B. Handlingsysteme) bis zur Einbindung von zusätzlichen Steuerungselementen. Dies kann aber meist schon mit einem kurzen Telefonat geklärt werden.
ANGEBOT - Werden bei EDER auch "Kleinserien" gefertigt oder werden nur einzelne Produkte produziert?
Im Rahmen unserer Möglichkeiten, können wir eine Produktion von Kleinserien anbieten. Hierzu können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
ZERTIFIZIERUNG - Was versteht man unter einer wesentlichen Veränderung?
Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn an einer Maschine Veränderungen zu neuen oder zusätzlichen Risiken führen. Die Risiken müssen anhand einer Risikobeurteilung bewertet und minimiert werden.
ZERTIFIZIERUNG - Was ist der Unterschied zwischen einer Risikobeurteilung und einer Gefährdungsbeurteilung?

Bei der Risikobeurteilung handelt sich es um ein Verfahren (nach Maschinenrichtlinie), das Risiko, welches von Maschinen ausgeht, zu bewerten. Ziel ist es, sämtliche Risiken, welche von der Maschine ausgehen können, zu bewerten und das Risiko zu mindern.

Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet alle Gefahren im Betrieb nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV). Mit der Gefährdungsbeurteilung werden alle Gefährdungen beurteilt, welche in einem Arbeitsbereich auftreten können. Ziel ist es, den Beschäftigten sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und entsprechende Schutzmaßnahmen daraus abzuleiten.

ZERTIFIZIERUNG - Werden Ihre Fahrzeuge mit einer EG-Konformitätserklärung ausgeliefert?
Ja. Alle in der EU in Verkehr gebrachten Maschinen müssen mit einer EG-Konformitätserklärung ausgeliefert und mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.
ZERTIFIZIERUNG - Was sagt die EG-Konformitätserklärung aus?
Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass die von ihm in den Verkehr gebrachte Maschine den Grundsätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderung der Maschinenrichtlinie entspricht.
ZERTIFIZIERUNG - Wer muss die Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Der Betreiber/Arbeitgeber muss die Gefahren mittels einer Gefährdungsbeurteilung in seinem Betrieb bewerten. Hierzu kann er auch externe Dienstleister beauftragen.
ZERTIFIZIERUNG - Warum muss eine Risikobeurteilung durchgeführt werden?
Die Risikobeurteilung dient dazu, Risiken welche durch eine Maschine entstehen können zu mindern. Die Durchführung wird durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vorgeschrieben.