Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Sonderbau

Die Angebotserstellung ist in der Regel nicht kostenpflichtig. Sollten durch spezielle Anforderungen erhebliche Mehraufwände entstehen, werden wir uns Ihnen gegenüber von Beginn an transparent zeigen und Sie über mögliche Kosten informieren. 

Nach Bedarf erhalten Sie von uns eine Zeichnung mit den gemeinsam definierten „relevanten“ Maßen. Detailzeichnungen erhalten Sie in der Angebotsphase nicht von uns. 

Unsere Sonderbauten gehen vom reinen Metallbau, über die Adaption von unfertigen Maschinen (z.B. Handlingsysteme) bis zur Einbindung von zusätzlichen Steuerungselementen. Dies kann aber meist schon mit einem kurzen Telefonat geklärt werden. 

Im Rahmen unserer Möglichkeiten, können wir eine Produktion von Kleinserien anbieten. Hierzu können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. 

Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn an einer Maschine Veränderungen zu neuen oder zusätzlichen Risiken führen. Die Risiken müssen anhand einer Risikobeurteilung bewertet und minimiert werden. 

Bei der Risikobeurteilung handelt sich es um ein Verfahren (nach Maschinenrichtlinie), das Risiko, welches von Maschinen ausgeht, zu bewerten. Ziel ist es, sämtliche Risiken, welche von der Maschine ausgehen können, zu bewerten und das Risiko zu mindern.

Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet alle Gefahren im Betrieb nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV). Mit der Gefährdungsbeurteilung werden alle Gefährdungen beurteilt, welche in einem Arbeitsbereich auftreten können. Ziel ist es, den Beschäftigten sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und entsprechende Schutzmaßnahmen daraus abzuleiten.

Ja. Alle in der EU in Verkehr gebrachten Maschinen müssen mit einer EG-Konformitätserklärung ausgeliefert und mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.

Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass die von ihm in den Verkehr gebrachte Maschine den Grundsätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderung der Maschinenrichtlinie entspricht.

Der Betreiber/Arbeitgeber muss die Gefahren mittels einer Gefährdungsbeurteilung in seinem Betrieb bewerten. Hierzu kann er auch externe Dienstleister beauftragen. 

Die Risikobeurteilung dient dazu, Risiken welche durch eine Maschine entstehen können zu mindern. Die Durchführung wird durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vorgeschrieben.